CORONA Update


Auf Grund der Beschlüsse der Hessischen Landesregierung treten ab 04.03.2022 die folgenden Lockerungen in Kraft.
Für den Zugang zum Schützenhaus ist verbindlich ein 3G-Nachweis ausreichend.
Das heißt, der Zugang ist für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test möglich.
Der Test darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein und muss in einem Testzentrum durchgeführt worden sein.
Maskenpflicht gilt nach wie vor wie bisher.
 
Der Vorstand
i.A. Günter